CFD- und Forex-Steuern in Deutschland

Wie Gewinne und Verluste aus CFD- und Forex-Handel in Deutschland besteuert werden – persönlicher Steuersatz, Freigrenze und Verlustverrechnung im Überblick.

Wer mit CFDs oder Forex handelt, muss die steuerlichen Regeln kennen, bevor die ersten Gewinne anfallen. In Deutschland unterscheidet sich die Besteuerung von Differenzkontrakten deutlich von der klassischen Abgeltungsteuer auf Aktien und Fonds. Dieser Ratgeber fasst die Grundlagen zusammen – ohne Anspruch auf individuelle Steuerberatung.

Kurzfassung

  • Gewinne aus CFDs und Devisentermingeschäften zählen zu den privaten Veräußerungsgeschäften und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – nicht mit der Abgeltungsteuer.
  • Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2026). Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
  • Verluste aus Termingeschäften sind nur eingeschränkt verrechenbar (20.000 Euro pro Jahr).
  • Bei ausländischen Brokern gibt es in der Regel keinen automatischen Steuerabzug – die Gewinne gehören in die Steuererklärung.

Warum nicht die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag gilt für Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Aktienverkäufen. CFDs, Futures, Optionen und andere Termingeschäfte fallen dagegen unter § 23 des Einkommensteuergesetzes (private Veräußerungsgeschäfte). Dort wird mit dem persönlichen Steuersatz gerechnet – je nach Einkommen also zwischen rund 14 und 45 Prozent. Das kann günstiger, aber auch teurer sein als die Abgeltungsteuer.

Die Freigrenze von 1.000 Euro

Private Veräußerungsgeschäfte bleiben steuerfrei, solange der Gesamtgewinn im Jahr die Freigrenze von 1.000 Euro nicht übersteigt (Stand 2026). Wichtig ist der Unterschied zur Freibetrag: Die Freigrenze fällt komplett weg, sobald sie überschritten wird – dann ist der gesamte Gewinn zu versteuern, nicht nur der Anteil über 1.000 Euro.

Verluste: die 20.000-Euro-Grenze

Verluste aus Termingeschäften dürfen seit 2021 nur begrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden: maximal 20.000 Euro pro Jahr. Sie können aber auf Folgejahre vorgetragen werden. Diese Regelung betrifft ausdrücklich Termingeschäfte – also auch CFDs. Für Trader mit größeren Verlustjahren ist das ein wichtiger Planungsfaktor.

Forex-Handel: Spot oder Termingeschäft?

Beim Forex-Handel ist zu unterscheiden: Währungs-Spotgeschäfte (Kauf und Verkauf von Devisen zum Kassakurs) gelten als private Veräußerungsgeschäfte mit einer Haltedauer von einem Jahr – innerhalb dieser Frist sind Gewinne steuerpflichtig. Handeln Sie dagegen Währungspaare über CFDs oder Devisentermingeschäfte, greifen die Regeln für Termingeschäfte ohne Haltefrist. Die meisten deutschen Privathändler handeln Forex über CFD-Konten – für sie gelten damit die Termingeschäftsregeln.

Was Sie für die Steuererklärung brauchen

  • Kontoauszüge und Jahresabschlüsse Ihres Brokers mit allen realisierten Gewinnen und Verlusten
  • Die Aufstellung der getätigten Termingeschäfte (bei ausländischen Brokern in der Regel als Jahresreport abrufbar)
  • Angaben zu Ein- und Auszahlungen, um Einstandskurse nachvollziehen zu können

Viele Broker stellen einen Steuerreport bereit, der die für das Finanzamt relevanten Positionen zusammenfasst. Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter einen solchen Report für deutsche Kunden anbietet – das erleichtert die Erklärung erheblich.

Automatischer Steuerabzug?

Bei inländischen Brokern und Banken wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten – für Termingeschäfte mit persönlichem Steuersatz übernimmt die Bank die Abrechnung über den Steuerabzug und die spätere Veranlagung. Bei vielen ausländischen Brokern (etwa zypriotischen oder britischen EU-Gesellschaften) erfolgt kein automatischer Abzug – Sie müssen die Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben. Genau hier liegt eine häufige Fehlerquelle.

Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, und die Rechtslage kann sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater oder Ihrer Bank zu Ihrer individuellen Situation beraten. Weiterführende Informationen bietet unter anderem das Bundesministerium der Finanzen.